AGB's Saturday sales 2024 - online auction
I. Allgemeines
Der Stall Schütte, Meppen, Inhaber Frank Schütte, veranstaltet eine Online-Auktion zum Verkauf von Pferden. Die Pferde werden in Vertretung der Aussteller (Verkäufer) angeboten. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) kommt zwischen dem Aussteller als Verkäufer und dem teilnehmenden Bieter als Käufer zustande. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Registration durch eine Anmeldung diese Auktionsbedingungen an.
Diese Auktionsbedingungen gelten ausschließlich. Auch allen Vereinbarungen, die zwischen den Eigentümern der Pferde und den Bietern zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen werden, liegen diese Auktionsbedingungen zugrunde.
Das Fernabsatzrecht findet keine Anwendung. Deshalb erlangen die Käufer kein Widerrufsrecht und erhalten hierüber auch keine Belehrung.
Die Auktionsbedingungen gelten grundsätzlich in gleicher Weise gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem persönlichen oder tatsächlichen Anwendungsbereich eingeschränkt ist.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass er auch für den Verkauf seitens eines Unternehmers an einen Verbraucher die Sachmangelhaftung insoweit eingeschränkt hat, als durch diese Auktionsbedingungen auch Hinweise auf negative Beschaffenheiten der Pferde erfolgen. Dies gilt insoweit, als die Tierärzte anlässlich der Auktionszulassungsuntersuchungen erwähnungspflichtige tiermedizinische Befunde feststellten. Diese sind in den tierärztlichen Befundberichten dokumentiert und müssen von den Bietern vor Abgabe eines Gebots zur Kenntnis genommen werden. Dies führt dazu, dass auch ein kaufender Verbraucher aus den dokumentierten tiermedizinischen Befunden und deren Folgen keine Mangelrechte herleiten kann.
Außerdem weist der Veranstalter darauf hin, dass er für den Verkauf seitens eines Unternehmers an einen Verbraucher die Verjährungsfrist für kaufrechtliche Mangelansprüche auf ein Jahr erleichtert. Die hat zur Folge, dass ein Verbraucher gegenüber einem Unternehmer seine Mangelansprüche ein Jahr nach Gefahrübergang (Zuschlag) nicht mehr durchsetzen kann, wenn der Unternehmer die Verjährungseinrede erhebt.
An sämtlichen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die für die Auktion verwendet werden, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Deshalb bedürfen der Teilnehmer, der Käufer und jeder Dritte vor einer Nutzung oder Weitergabe der o.g. Dokumente der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
II. Teilnahme an der Online-Auktion
1. Der Teilnehmer muss sich vor dem Bieten auf der Internetseite bid.saturdaysales.de über das dort hinterlegte Registrierungsformular registrieren. Zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt ein Teilnahmevertrag zustande, dem ebenfalls diese Auktionsbedingungen zugrunde liegen. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Nutzer für die Gebotsabgabe zu sperren und die Registrierung zu widerrufen. Jeder Teilnehmer kann nur über einen einzigen Account verfügen.
Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen im Profil des Bieters gelöscht werden; in diesem Fall werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbs erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in einem solchen Fall erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden.
2. Bei der Registrierung muss der Teilnehmer vollständige und korrekte persönliche Angaben machen. Anzugeben ist auch, ob es sich bei ihm um einen Verbraucher im Sinn des § 13 BGB oder um einen Unternehmer im Sinn des § 14 BGB handelt.
Unrichtige Angaben berechtigen den Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Teilnahmevertrages.
3. Teilnehmer können natürliche oder juristische Personen sein. Natürliche Personen dürfen sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
Juristische Personen müssen namentlich die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen z. B. Geschäftsführer oder Vorstände, mit vollständigen Namen, Adresse und Art der Vertretungsberechtigung nennen.
4. Das Passwort kann vom Teilnehmer geändert werden, darf nicht an Dritte weitergegeben werden, muss vertraulich behandelt und gegen Missbrauch geschützt werden. Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter für alle Schäden, die aus einem Missbrauch seines Passworts entstehen, es sei denn dieser hat den Missbrauch nicht schuldhaft verursacht. Die Haftung umfasst auch die Freistellung von Ansprüchen, die seitens Dritter gegenüber dem Veranstalter bestehen.
Bei Kenntnis des Teilnehmers vom Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten hat dieser den Veranstalter unverzüglich telefonisch zu unterrichten, damit der Zugang gesperrt werden kann.
5. Der Teilnehmer kann den Teilnahmevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Veranstalter deaktiviert dann unverzüglich den Zugang mit dem dazugehörigen Passwort. Nicht abgeschlossene Auktionen, bei denen der Teilnehmer ein Gebot abgegeben hat, werden trotzdem bedingungsgemäß abgeschlossen.
6. Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte können neben der IP-Adresse des Teilnehmers auch dessen Daten speichern und verarbeiten, wobei eine Weitergabe der Daten nur an den Verkäufer und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters gestattet ist.
7. Die Teilnehmer sind verpflichtet, jedes Pferd, auf das sie bieten, vor Abgabe eines Gebots selbst oder durch einen Erfüllungsgehilfen zu besichtigen, zu erproben und den tiermedizinischen Bericht über den klinischen Befundstatus online einzusehen oder sich die zur Verfügung stehenden Berichte von einem Tierarzt ihrer Wahl erläutern und die vorhandenen Röntgenbilder befunden zu lassen.
III. Angaben zu den Pferden
1. Ein Verzeichnis der Pferde kann auf der Internetseite des Veranstalters aufgerufen werden. Das Verzeichnis enthält folgende Angaben zu dem jeweiligen Pferd: Pferdename, Geschlecht, Alter, Farbe, Bilder, eine Videofilmsequenz, Abstammung.
Die vorstehenden Angaben stellen allerdings lediglich eine subjektive Beschreibung des Pferdes dar. Es wird keine Vereinbarung über eine entsprechende Beschaffenheit geschlossen und keine Garantie übernommen. Insbesondere sind die bildlichen Darstellungen, abgegebenen Kommentare über die Begabung, das Erscheinungsbild und Leistungsvermögen der Pferde, Informationen zur Abstammung weder Bestandteile einer Beschaffenheitsvereinbarung noch eine geschuldete Beschaffenheit.
Es wird keine Haftung und keine Garantie für die Zuchttauglichkeit der Pferde übernommen. Die Befruchtungsfähigkeit und die Zuchttauglichkeit sind nicht vereinbart.
2. Die angebotenen Pferde sind klinisch und röntgenologisch von einem Tierarzt untersucht worden, bevor sie in das Auktionstraining genommen werden. Die röntgenologische Untersuchung umfasst mindestens 28 Standardprojektionen der Gliedmaßen und des Rückens.
Über die klinischen Untersuchungen sind tierärztliche Protokolle erstellt worden, die von registrierten Teilnehmern auf der Internetseite des Veranstalters vor Abgabe von Geboten eingesehen werden müssen. Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, sich das tierärztliche Untersuchungsprotokoll und die Röntgenbilder auf seine eigenen Kosten von einem Tierarzt interpretieren zu lassen, um sich im eigenen Interesse über den körperlichen Zustand des Pferdes unterrichten zu lassen. Zu diesem Zweck können die Röntgenbilder nach Registrierung auf der Webseite des Veranstalters angesehen und auf Nachfrage elektronisch versendet werden.
Der Veranstalter lässt die tierärztlichen Befundberichte aktualisieren, falls sich im Training der Pferde neue tiermedizinische Erkenntnisse ergeben. Der Teilnehmer ist deshalb verpflichtet, den jeweiligen Befundbericht nochmals einzusehen, bevor er ein Gebot abgibt.
Die in den Untersuchungsprotokollen verzeichneten Befundungen und Beschreibungen des angebotenen Pferdes werden nicht zum Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung und sind keine geschuldete Beschaffenheit.
3. Alle angebotenen Pferde sind beim Veranstalter aufgestallt und werden dort geritten bzw. altersentsprechend trainiert. Die Teilnehmer müssen vor Abgabe eines Gebots eine Besichtigung oder Erprobung persönlich oder durch einen Vertreter vornehmen. Das Probereiten und Besichtigen der Pferde ist innerhalb von 14 Tagen vor dem Auktionstag möglich.
4. Es kann kein Gebot abgegeben werden, solange der Bieter nicht zuvor erklärt hat, dass er die Hinweise auf die Pflichten zur Einsicht in den tierärztlichen Untersuchungsbericht sowie zur Besichtigung des ihn interessierenden Pferds erhalten hat.
IV. Ablauf der Online-Auktion
1. Die jeweilige Online-Auktion beginnt mit einem vom Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestellten Angebot. Dieses ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung des Veranstalters. In dem Angebot wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“ festgelegt. Dieses Angebot kann nicht durch einfaches "Ja" angenommen werden, sondern es beinhaltet zugleich eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes der Teilnehmer. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige Höchstgebot, dass innerhalb der genannten Bietzeit von einem Bieter wirksam nach diesen Auktionsbedingungen abgegeben wird.
Durch einen Countdown wird über die gesamte Auktionszeit im oberen Bereich der Offerte die verbleibende Zeit bis zum jeweiligen Auktionsende für das Lot (zu versteigerndes Pferd) angezeigt.
In den letzten drei Minuten vor dem endgültigen Ende der Auktion eines Lots verlängert jede Bietaktivität den Countdown um drei Minuten, so dass nach einem Gebot bis zum endgültigen Auktionsende der Countdown wieder drei Minuten beträgt. Kommt es während dieser Zeit zu keinem Gebot mehr, endet die Auktion. Eine Verlängerung der Abschlusszeit für ein vorhergehendes Lot führt nicht zur Verlängerung für das nachfolgende Lot.
2. Alle Geldbeträge beziehen sich auf die Eurowährung (€). Der Startpreis eines Pferdes beträgt mindestens 5.000,-- € für ungerittene Pferde bzw. 10.000,-- € für gerittene Pferde. Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und mindestens einen Bietschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Die Bietschritte betragen 500,-- € und werden vom System vorgegeben.
Der Bieter wird über E-Mail oder auf andere geeignete Weise auf der Internetplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten worden ist.
3. Gebote können ausschließlich über die auf der Internetseite des Veranstalters installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser Auktionsbedingungen einverstanden ist und den Hinweis zu dem Untersuchungsprotokoll sowie der Besichtigungspflicht zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert.
Ein Gebot erlischt mit der Abgabe eines darüber liegenden Gebotes. Bis dahin ist der Teilnehmer an sein Gebot gebunden. Eingehende Gebote werden nach dem zeitlichen Eingang erfasst und berücksichtigt. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Teilnehmer unter "Gebot" nach Maßgabe dieser Auktionsbedingungen abgegeben wurden, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung des Gebotes erfolgt auf Risiko des Bieters. Der Veranstalter vertritt keine technischen Verzögerungen, auch nicht bei Überlastung der Übertragungswege.
Wenn am Ende der Auktionszeit zwei oder mehrere identische Höchstgebote vorliegen, erfolgt der Zuschlag für das zuerst eingetroffene Höchstgebot.
4. Vor Abgabe eines Gebotes wird der Inhalt des Gebotes auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Bieter kann dort sein Gebot über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Bitte bestätigen Sie Ihr Gebot“ gibt der Bieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Abgabe des Gebotes erhält der Bieter vom Veranstalter eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang des Gebotes bestätigt und dessen Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme, sondern nur die Bestätigung der Teilnahme an der Versteigerung mit dem abgegebenen Gebot dar. Jedes Gebot eines jeden Bieters wird bei Angabe eines höheren Gebots von diesem abgelöst. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das von ihm abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende Versteigerung zugeht. Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters (am Ende der Bietzeit) zustande.
5. Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E-Mail benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die Benachrichtigung des Käufers stellt eine Bestätigung des Vertrages dar, die den Vertragsinhalt wiedergibt und alle erforderlichen Angaben enthält.
6. Der Veranstalter ist nach seinem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Online-Auktionen einzelner Pferde oder für eine bestimmte Zeit oder generell zu sperren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der Berechtigung an der Teilnahme von seinen Online-Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für den Veranstalter das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist.
7. Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach billigem Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. Insoweit bleibt der Widerruf der jeweiligen in das Internet gestellten Offerte gem. 2.(4)(a) ausdrücklich vorbehalten. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf des Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Online-Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Veranstalters bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.
8. Der Veranstalter unterhält während der laufenden Auktion eine Telefon-Hotline, die in der auf der Internet-Plattform angegebenen Zeit mit den dort genannten Gebühren zu Lasten des Anrufers erreichbar ist. Diese Hotline dient nur der Behebung von Abwicklungsproblemen und nicht der Entgegenahme von Geboten. Über die Hotline werden weder Zusagen gemacht, noch vertragliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, geschlossen.
9. Ein Vertrag kommt zwischen dem Verkäufer des Pferdes und dem Teilnehmer durch Ablauf der Auktionszeit zustande, genannt „Zuschlag“.
10. Der Veranstalter behält sich vor, die Auktion wiederaufzunehmen, wenn sich das am Auktionsende höchste Gebot als unwirksam herausstellt. Dieses Gebot erhält dann keinen Zuschlag.
V. Abrechnung
1. Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der jeweils angegebenen Umsatzsteuer. Diese wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
2. Der Teilnehmer, der den Zuschlag erhalten hat, muss als Käufer an den Veranstalter eine Vergütung in Höhe von 6 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von zurzeit 19 % zahlen.
3. Die Zuschlagspreise sind Netto-Preise.
Der Käufer schuldet als Kaufpreis das zugeschlagene Gebot zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird vom Zuschlagpreis erhoben und kann je nach Veranlagung des Verkäufers variieren. In der Online-Offerte ist bei dem jeweils betroffenen Pferd der jeweilige Mehrwertsteuersatz ausgewiesen.
Der Veranstalter haftet nicht für die korrekten Angaben des Umsatzsteuersatzes der Verkäufer.
Im Einzelnen erteilt der Veranstalter dem Teilnehmer, der einen Zuschlag erhalten hat, folgende Abrechnung:
Zuschlagpreis plus Mehrwertsteuersatz des Verkäufers
= Zwischensumme 1
+ Veranstaltervergütung i.H.v. 6 % des Zuschlagspreises
plus 19 % Umsatzsteuer auf diese (gemäß §§ 12,2 UStG)
= Abrechnungsbetrag.
4. Der Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug bei Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses zur Zahlung an den Veranstalter fällig. Dazu erhält der Käufer sofort nach Zuschlag eine Abrechnung, die er sofort per Banküberweisung bezahlen kann, so dass er in die Lage versetzt wird, direkt nach Zuschlag über sein Pferd zu verfügen. Der Verkäufer hat seinen Zahlungsanspruch zum Zweck der Beitreibung an den Veranstalter abgetreten und dieser hat die Abtretung angenommen.
Mit der Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses erhält der Käufer die Rechnung mit Angabe des Preises und der Umsatzsteuer. Der Abzug von Skonto ist unzulässig.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Dem Veranstalter ist der Abrechnungsbetrag vom Verkäufer unwiderruflich zur Einziehung abgetreten.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Abrechnungsbetrages durch den Käufer verbleibt das Pferd im Eigentum des Verkäufers. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung des Pferdes ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
6. Mit Abschluss des Kaufvertrages (siehe Ziff IV.9.) geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam des Veranstalters oder Verkäufers verbleibt.
7. Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach Zuschlag zur Zahlung an den Veranstalter fällig (Ziff. V.4).
Zahlt der Käufer den Abrechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auktionsende, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist dann u.a. berechtigt, den Kaufgegenstand an einen Dritten zu veräußern. Schadensersatzansprüche behalten sich Veranstalter und Verkäufer in diesem Fall – etwa bei einem Mindererlös – vor.
VI. Abnahme / Gefahrübergang
Die Gefahr des Pferdes geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Das Eigentum geht nach vollständiger Bezahlung des Rechnungspreises auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, das Pferd sofort nach Zahlung des Kaufpreises vom Veranstalter abzuholen. Sollte dies nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zuschlag geschehen sein, schuldet der Käufer für die Beherbergung, Fütterung, Pflege und Bewegung kalendertäglich ab dem Versteigerungstag 25,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.
VII. Haftung und Verjährung
1. Wenn der Verkäufer ein Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist oder beide Parteien Unternehmer im Sinn des § 14 BGB sind, sind alle Mängelrechte und jede Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
2. Sollten über das Vorhandensein oder die Bedeutung des vom Käufer gerügten Umstandes unterschiedliche Auffassungen bestehen oder die Nachbesserungsfähigkeit im Streit stehen, entscheidet das für beide Seiten verbindliche Gutachten eines Tierarztes der Tierärztlichen Hochschule. Sollte die Tierärztliche Hochschule feststellen, dass eine Nachbesserungsdauer von mehr als sechs Monaten zu erwarten ist, kann der Käufer die Nachbesserung als unzumutbar ablehnen. Sollte die Nachbesserung unmöglich, unzumutbar oder fehlgeschlagen sein, hat der Verkäufer das Recht zur Nachlieferung, weil die angebotenen Tiere ersetzbar sind.
3. Sollte der Käufer wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, schuldet der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Pferdes. Außerdem schuldet der Verkäufer den Ersatz der notwendigen Verwendungen auf den Kaufgegenstand etwa für Fütterungs- und Unterstell-, Schmiede- und in konkreten Notfällen Tierarztkosten. Kosten der Miete eines Pensionsplatzes sind notwendig bis zur Höhe von 7,00 € pro Tag. Für alle übrigen Kosten haftet der Verkäufer nicht.
Unbenommen bleibt das Recht des Verkäufers auf Herausgabe von Nutzungen oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes.
Tatsächliche Kosten eines Rücktransports erstattet der Verkäufer nur innerhalb Deutschlands. Insofern sind Kosten bis zur Höhe von 50 Zent pro gefahrenen Kilometer zu erstatten. Bei einem Rücktransport aus dem Ausland zahlt der Verkäufer die Kosten ab Grenzübertritt.
4. Eine Haftung des Veranstalters aus dem vermittelten Kaufvertrag ist ausgeschlossen.
5. Der Veranstalter und die Verkäufer übernehmen keine Garantien. Dies gilt insbesondere für bestimmte Beschaffenheiten oder Verwendungszwecke. Es ist bekannt, dass die weitere Entwicklung und die zukünftigen Leistungen der Pferde nicht absehbar und von einer Vielzahl unterschiedlichster Faktoren abhängig sind. Eventuelle mündliche Angaben der Verkäufer und des Veranstalters über die Zuordnung der Pferde hinsichtlich bestimmter Eignungen im Pferdesport oder in der Pferdezucht stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sondern sind Wissenserklärungen, die auf den subjektiv geprägten Eindrücken der Verkäufer und des Veranstalters beruhen.
6. Etwaige Mangelrechte und -ansprüche eines Käufers verjähren binnen acht Wochen, gerechnet Gefahrübergang (Zuschlag). Dies gilt nicht für Mangelrechte und -ansprüche eines Käufers, der als Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hat. In diesem Fall tritt eine Verjährung binnen eines Jahrs nach Übergabe des Pferds ein.
7. Alle Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sowie Verjährungserleichterungen dieser Auktionsbedingungen gelten nicht für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
VIII. Deutsches Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Leistungsort für alle wechselseitigen Pflichten aus dem Kaufvertrag ist Meppen.
Sofern der Kunde ein Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen ist, ist der Geschäftssitz des Veranstalters zugleich der Gerichtsstand.
Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB/GVG/ZPO. Die Geltung des UN-Kaufrecht (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auktionsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
IX. Schlussbestimmungen
1. Diese Auktionsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein; bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Auktionsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen während laufender Auktionen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.
Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (so genannte „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform soll der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen von Streitigkeiten aus Online-Verträgen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Gemäß § 36 VSBG informieren der Veranstalter und der Verkäufer darüber, dass sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.
Stand: 19.02.2024